Terrassendach Förderung Dresden und Region
Gibt es Förderung für Terrassenüberdachungen in Dresden und Sachsen?
Das Terrassendach selbst wird nicht direkt gefördert. Wer aber gleichzeitig eine Markise einbaut, kann staatliche Zuschüsse beantragen. Und die Montagekosten lassen sich ohnehin steuerlich geltend machen. Was genau geht, was nicht geht und wo man den Antrag stellt, das klären wir hier.
Wer ein neues Terrassendach plant, fragt früher oder später nach Fördermöglichkeiten. Naheliegend, denn der Bund bezuschusst seit einigen Jahren energetische Maßnahmen am Gebäude durchaus großzügig – und Sonnenschutz gehört ausdrücklich dazu.
Das Problem: Es kommt sehr genau darauf an, was in diesen Programmen tatsächlich als förderfähig gilt. Wer das falsch einschätzt, bekommt den Antrag abgelehnt oder lässt reale Fördergelder liegen.
InhaltsĂĽbersicht
Das Terrassendach selbst wird nicht gefördert
Das muss klar gesagt werden, damit keine falschen Erwartungen entstehen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), über die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Zuschüsse vergibt, fördert beim Thema Sonnenschutz ausschließlich außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen, die parallel zur Verglasung an der thermischen Gebäudehülle verlaufen. Gemeint sind Rollläden, Raffstores, Außenjalousien, Fenstermarkisen und Wintergartenmarkisen.
Eine Terrassenüberdachung aus Glas und Aluminium, die als Dach über der Terrasse steht, fällt nicht darunter. Das BAFA hält in seinen technischen Mindestanforderungen ausdrücklich fest: Vordächer und freistehende Konstruktionen sind nicht förderfähig.
Auch im Freistaat Sachsen und bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gibt es aktuell kein Programm, das Terrassenüberdachungen direkt bezuschusst. Die SAB fördert schwerpunktmäßig erneuerbare Energien, Batteriespeicher und Wohnraumanpassungen. Die Stadt Dresden hat kein kommunales Förderprogramm für Terrassendächer.
Was trotzdem gefördert wird
Aufglasmarkisen und Unterglasmarkisen ĂĽber die BAFA
Wer beim Neubau einer Terrassenüberdachung gleichzeitig eine Aufglasmarkise oder Unterglasmarkise einbauen lässt, kann für die Markise einen Förderantrag beim BAFA stellen. Voraussetzung ist, dass die Markise an der thermischen Gebäudehülle parallel zu einer Fensterfläche verläuft. In der Praxis bedeutet das: Die Terrassenüberdachung muss direkt an einer verglasten Außenwand oder einem Wintergarten angebracht sein, und die Markise beschattet diese Glasfläche.
Fördersatz: 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) steigt der Satz auf 20 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 30.000 Euro pro Wohneinheit, mit iSFP bis zu 60.000 Euro. Der maximale Zuschuss liegt damit bei 12.000 Euro.
Eine Pflichtbedingung, die viele übersehen: Die Markise muss eine automatische Steuerung haben – Sonnensensor, Zeitsteuerung oder Smarthomeanbindung. Eine reine Handkurbelmarkise ohne automatische Komponente erfüllt die technischen Mindestanforderungen nicht.
Montagekosten steuerlich absetzen nach § 35a EStG
Unabhängig von der BAFA-Förderung lassen sich die Lohnkosten der Montage als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend machen. Das gilt für alle Arbeiten, die ein Fachbetrieb an einem selbst genutzten Wohngebäude durchführt.
20 Prozent der Arbeitskosten – nicht des Materials – können von der Einkommensteuer abgezogen werden, maximal 1.200 Euro Steuerersparnis pro Jahr. Bei einer Terrassenüberdachung mit einem Montageanteil von 3.000 bis 6.000 Euro sind das mehrere Hundert Euro. Material- und Produktkosten zählen hier nicht. Die Rechnung muss auf den Haushaltsangehörigen ausgestellt und per Überweisung bezahlt worden sein – Barzahlung schließt die Förderung aus.
Steuerbonus für energetische Sanierungen nach § 35c EStG
Für selbst nutzende Eigentümer von Gebäuden, die älter als zehn Jahre sind, gibt es alternativ einen Steuerbonus für energetische Sanierungsmaßnahmen. 20 Prozent der Kosten können auf drei Jahre verteilt abgezogen werden, maximal 40.000 Euro Steuerersparnis je Objekt. Ob eine Terrassenüberdachung darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab – das klärt am besten ein Steuerberater. Wichtig: Steuerbonus und BAFAFörderung schließen sich gegenseitig aus. Nur eines von beidem ist möglich.
Der Antrag Schritt fĂĽr Schritt
Wenn Sie für eine Markise auf Ihrer Terrassenüberdachung die BAFAFörderung beantragen möchten, läuft das so ab:
Schritt 1 – Energieberater einbinden Für die BEG-Förderung ist ein zertifizierter Energieeffizienzexperte Pflicht. Der Energieberater prüft, ob Ihre geplante Markise die technischen Anforderungen nach DIN 4108-2 erfüllt. Die Beratungskosten werden zu 50 Prozent ebenfalls gefördert.
Schritt 2 – Angebot einholen, noch nicht beauftragen Holen Sie ein konkretes Angebot beim Fachbetrieb ein. Beauftragen Sie aber noch nicht, der BAFAAntrag muss zwingend vor der Auftragserteilung gestellt werden. Wer erst baut und danach einen Antrag stellt, bekommt keine Förderung. Das ist einer der häufigsten Fehler.
Schritt 3 – Antrag online beim BAFA stellen Der Antrag wird ausschließlich online über das BAFAFörderportal gestellt: Der Energieeffizienzexperte kann das in Ihrem Auftrag übernehmen, wenn Sie ihm eine Vollmacht erteilen. Bereithalten sollten Sie Angebot des Fachbetriebs, Bestätigung des Energieberaters sowie Adresse und Baujahr des Gebäudes.
Schritt 4 – Zuwendungsbescheid abwarten Nach der Antragstellung erhalten Sie einen Zuwendungsbescheid vom BAFA. Erst danach erteilen Sie den Auftrag und beginnen mit den Arbeiten. Die Bearbeitung dauert einige Wochen – das sollte bei der Terminplanung berücksichtigt werden, besonders wenn die Montage noch in der Frühjahrssaison stattfinden soll.
Schritt 5 – Montage durch Fachbetrieb Die Markise muss von einem qualifizierten Fachbetrieb eingebaut werden. Eigenleistung ist bei dieser Förderung nicht zulässig.
Schritt 6 – Verwendungsnachweis einreichen Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie den Verwendungsnachweis beim BAFA ein: Rechnung und Zahlungsbeleg genügen. Danach wird der Zuschuss ausgezahlt.
Übersicht: Förderung für Hausbesitzer in Dresden und Sachsen
| Förderung | Was wird gefördert? | Höhe | Zuständig |
|---|---|---|---|
| BEG EM / BAFA | Aufglasmarkise oder Unterglasmarkise mit automatischer Steuerung, parallel zur Fensterfläche an der thermischen Gebäudehülle | 15 % (bis 20 % mit iSFP) | BAFA |
| § 35a EStG | Montagekosten des Fachbetriebs | 20 % der Lohnkosten, max. 1.200 €/Jahr Steuerersparnis | Finanzamt |
| § 35c EStG | Energetische Sanierungsmaßnahmen (Einzelfallprüfung) | 20 % über 3 Jahre, max. 40.000 €/Objekt | Finanzamt |
| SAB Sachsen | Keine direkte Förderung für Terrassenüberdachungen | – | – |
| Stadt Dresden | Kein kommunales Programm für Terrassendächer | – | – |
Unser Rat fĂĽr Hausbesitzer in der Region Dresden
Wer ein Terrassendach plant und gleichzeitig eine elektrische Markise mit Sensorsteuerung einbauen lässt, hat eine realistische Chance auf BAFAFörderung für den Marvisenanteil. Die Dachkonstruktion selbst bleibt dabei außen vor. Sinnvoll ist, BAFAZuschuss und steuerliche Absetzbarkeit der Montagekosten zu kombinieren. Das ergibt in der Summe eine spürbare Entlastung.
Stand: April 2026. Förderkonditionen können sich ändern. Aktuelle Bedingungen vor Antragstellung auf bafa.de prüfen oder einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen. Alle Angaben ohne Gewähr.
Vielen Dank fĂĽr Ihre Aufmerksamkeit.Â
Sollte Ihre Frage nicht beantwortet sein, dann rufen Sie uns einfach an. Wir beraten und montieren Terrassenüberdachung in der Region Dresden, (Sachsen). Gern können sie auch einen Termin bei uns im Büro vereinbaren, wo wir für Sie umfangreiches Anschauungsmaterial bereitstellen.